Auszug der Verstöße nach A und B, die zu einem Aufbauseminar führen:
Nach "A" einmaliger Verstoß:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholt werden oder bei Unübersichtlichkeit
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Überholen bei Unübersichtlichkeit oder bei unklarer
- Verkehrstage und bei Überholverbot
- Nichtbeachten der Vorfahrt
- Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
- Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
- Nichtbeachten des Rotlichts, grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens
- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauches von Fahrzeugen ohne Zulassung oder ohne Betriebserlaubnis
- Führen eines Kraftfahrzeuges mit mindestens 0,8 Promille BAK
Nach "B" zweimaliger Verstoß:
- Nicht tangentiales Linksabbiegen unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Fahren eines Fahrzeuges mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen
- Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften
- Führen eines Fahrzeuges mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrsicherheit
- Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate
- Führen eines mangelhaften Fahrzeugs
- Führen eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Abmessungen